Es sind beliebige Gesetzesausgaben in "Buch-Format" erlaubt, solange sie keine Kommentare enthalten. Blosse Querverweise auf andere Artikel (wie z.B. in der Gesetzesausgabe von Gauch oder Orell Füssli) sind erlaubt, ebenso Fussnoten mit Hinweisen auf BGEs. Beispielsweise erlaubt sind somit die kaufmännische Studienausgabe, TEXTO-Gesetzesausgaben, die Orell Füssli Textausgaben oder die navigator-Gesetzesausgaben. Beispiel für eine nicht erlaubte Gesetzesausgabe: Tina Huber-Purtschert/Eva Maissen, OR AT-BT, Arbeits- und Lernausgabe, 2. Aufl. Zürich/Basel/Genf 2025.
Ausgedruckte PDF-Versionen der Gesetze ZGB, OR, ZPO, SchKG und BGG sind nicht zulässig. Ausgedruckte PDF-Versionen der anderen Gesetze sind zulässig, sofern sie das Format A5 aufweisen und beidseitig bedruckt sind.
Falls die verwendete Gesetzesausgabe die entsprechende Bestimmung nicht oder in einer alten Fassung enthält, ist es erlaubt, die entsprechenden Bestimmungen als Ausdruck der amtlichen Version an die Prüfung mitzunehmen. Notizen sind hier nicht zulässig.
Studierenden, die ihre Matura auf Französisch oder auf Italienisch abgelegt haben, ist es erlaubt, neben der deutschen Ausgabe auch Gesetze auf Französisch oder Italienisch mitzunehmen, wobei aus Rechtsgleichheitsgründen nur eine der beiden Ausgaben handschriftliche Notizen enthalten darf.