Anrechenbarkeit
Bachelorstudierende können sich die schriftliche Teilnahme am Swiss Moot Court als Falllösung im Privat-oder Wirtschaftsrecht anrechnen lassen und bekommen dafür 5 ECTS. Danach können sie selbst entscheiden, ob sie auch noch die mündliche Teilnahme wünschen. Diesfalls wird ein universitätsinterner, mündlicher «Pre-Moot» durchgeführt, dessen Benotung als Seminarleistung angerechnet werden kann (wiederum 5 ECTS). Die Anrechnung als Seminarleistung erfolgt ungeachtet einer Qualifikation für die mündliche Runde am Bundesgericht in Luzern. Bachelorstudierende können somit wählen, ob sie sich mit dem Swiss Moot Court nur 5 ECTS (schriftliche Runde, zwingend) oder 10 ECTS (inkl. mündliche Runde, fakultativ) verdienen möchten.
Masterstudierende haben die Möglichkeit, sich den Swiss Moot Court als Seminarleistung anrechnen zu lassen und erhalten dafür 10 ECTS. Hierfür muss zwingend die Teilnahme an der schriftlichen Runde und dem Pre-Moot absolviert worden sein. Die Anrechnung als Seminarleistung erfolgt ungeachtet einer Qualifikation für die mündliche Runde am Bundesgericht in Luzern.